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Podologin/ Podologe -- AUSBILDUNG STARTET NACH BEDARF
Was kennzeichnet meinen Beruf ?
Podologie bezeichnet die nichtärztliche
Heilkunde am Fuß: Podologinnen und Podologen behandeln Füße anderer
Menschen mit Maßnahmen und Therapien, Rehabilitation und Prävention im
Bereich der medizinischen Fußpflege. Sie arbeiten selbstständig oder, im
Fall bestimmter Erkrankungen, auf ärztliche Verordnung. Tätigkeitsbereiche sind u. a.
1. Behandlung kranker Füße, Linderung oder
Beseitigung von Beschwerden
2. Entfernung von Hühneraugen und übermäßiger
Hornhaut
3. Anbringen von Druck- und
Entlastungsverbänden
4. Behandlung von Warzen oder Fußpilz
5. Korrektur eingewachsener und deformierter
Nägel
6. Behandlung von trockener und feuchter
Fußhaut
7. Durchführung von Fuß- und Beinmassagen
8. Behandlung von gesunden Füßen, durch
vorbeugende Pflege
Welche Ausbildungsfächer werden gelehrt?
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Berufs-, Gesetzes-
und Staatskunde, Sprache und Schrifttum, Fachbezogene Physik und Chemie,
Anatomie und Physiologie, Hygiene und Mikrobiologie, Allgemeine
Krankheitslehre, Spezielle Krankheitslehre, Prävention und
Rehabilitation, Psychologie/Pädagogik/ Soziologie, Arzneimittellehre,
Material- und Warenkunde, theoretische Grundlagen der podologischen
Behandlung, Erste Hilfe und Verbandtechnik, Fußpflegerische Maßnahmen,
Podologische Behandlungsmaßnahmen und podologische Materialien und
Hilfsmittel, physikalische Therapie im Rahmen der podologischen
Behandlung |
Welche Einsatzmöglichkeiten
bieten sich an?
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung erfolgt über zwei
(Vollzeitausbildung) bzw. 3,5 (Teilzeitausbildung) Jahre und umfasst folgende
Schwerpunkte:
1. fachtheoretischer und fachpraktischer
Unterricht: ca. 2000 Stunden 2. praktische Ausbildung in anerkannten
Praktikumsbetrieben: ca. 1000 Stunden
Wann
beginnt und endet diese Ausbildung?
Beginn: auf Anfrage - je nach Bedarf
Schulgeld monatlich: auf Anfrage
Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr. Unterrichtsfreie Tage und Ferienzeiten orientieren sich nach der Regelung des
Freistaates Sachsen.
Welche Zulassungsbedingungen
sind gültig?
Förderung
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei Ihrem zuständigen
Arbeitsberater und / oder beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Welche Prüfungen sind am Ende
der Ausbildung abzulegen?
Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Podologinnen und Podologen vom 18. Dezember
2001.Bei Bestehen erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Staatlich
geprüfte Podologin/geprüfter Podologe".
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