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Pharmazeutisch - technische(r) Assistent/-in
Was kennzeichnet meinen Beruf?
Der Beruf wurde am 18. März 1968 mit dem „Gesetz über den Beruf des Pharmazeutisch-technischen Assistenten“ geschaffen. Ursprünglich als Assistenzkraft des Apothekers zur Unterstützung vorwiegend bei der Arbeit im Labor und in der Rezeptur (Herstellung von Arzneimitteln), wandelten sich die Aufgaben im Laufe der Jahre. So steht heute die Beratung und Information über Arzneimittel im Vordergrund. Serviceleistungen, wie die Messung von Blutdruck, Blutzucker- oder Cholesterinwerten als Angebote der Apotheken weiten sich immer mehr aus. Beratungsbedarf besteht zunehmend auch bei den privat Pflegenden hinsichtlich z.B. Körperpflegemitteln, Decibitusprophylaxe, Mitteln gegen Schlaf- und Verdauungsstörungen. Durch die Herstellung von speziellen Kosmetika im dermatologischen Bereich sowie die Aufnahme von Wellness – Produkten sehen sich Apotheken nicht nur als Orte, die im Krankheitsfall aufgesucht werden müssen, sondern auch als Orte, die dem „Wohlfühlen“ zuträglich sind.
Selbstverständlich sollten Pharmazeutisch-technische Assistenten stets in der Lage sein, auf die besonderen Dienstleistungen der Apotheke und ihren Nutzen für die Kunden hinzuweisen und sie durchzuführen.
Tätigkeitsbereiche sind u. a.
1. Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln 2. Prüfung und Abgabe der Arzneimittel unter Aufsicht 3. Beratung und Information von Kunden, Ärzten u. a.
Welche Ausbildungsfächer werden gelehrt?
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Berufsbezogener Bereich: Arzneimittelkunde, Allgemeine und pharmazeutische Chemie, chemisch-pharmazeutische Übungen einschl. Untersuchung von Körperflüssigkeiten, Galenik, galenische Übungen, Botanik und Drogenkunde, Übungen zur Drogenkunde, Pharmazeutische Gesetzeskunde und Berufskunde, Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde, Medizinproduktekunde, Körperpflegekunde, Ernährungskunde und Diätetik, fachbezogene Mathematik, physikalische Gerätekunde, Apothekenpraxis einschl. EDV
Berufsübergreifender Bereich: Deutsch, Wirtschafts-und Sozialkunde, Religion/Ethik, Englisch (fachbezogen) |
Welche Einsatzmöglichkeiten bieten sich an?
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung erfolgt über 2 1/2 Jahre und umfasst folgende Schwerpunkte:
1. theoretische Ausbildung: ca. 1360 Stunden 2. fachpraktische Ausbildung: ca. 1240 Stunden 3. Apothekenpraktikum 160 Stunden 4. praktische Ausbildung in einer Apotheke: min. 870 Stunden
Wann beginnt und endet diese Ausbildung?
Beginn: September 2010 Ende: März 2013
Monatliche Kosten (Schulgeld, Material, Kittelgeld): 120 €
Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr. Unterrichtsfreie Tage und Ferienzeiten orientieren sich nach der Regelung des Freistaates Sachsen.
Welche Zulassungsbedingungen sind gültig?
Förderung
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei Ihrem zuständigen Arbeitsberater und / oder beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)
Welche Prüfungen sind am Ende der Ausbildung abzulegen?
Nach Beendigung der schulischen Ausbildung sind schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen abzulegen. Bei Bestehen erfolgt eine weitere Ausbildung in der Apotheke, die mit einer mündlichen Prüfung endet.
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