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BFS MEDIZINISCHE DOKUMENTATION PDF Drucken

Medizinische/r Dokumentationsassistent/in


Was kennzeichnet meinen Beruf?

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Medizinische Dokumentationsassistenten sind für das Informationsmanagement, vor allem in Krankenhäusern, zuständig. Sie erfassen, erschließen und stellen regelmäßig anfallende medizinische Daten für den Bedarfsfall bereit, z. B. als Diagnose- oder Spezialdokumentationen. Medizinische Dokumentationsassistenten arbeiten in der Patientenaufnahme und patientennahen Verwaltung, legen Krankenakten an und archivieren sie.Sie systematisieren, verschlagworten und mehr...

Wie lange dauert die Ausbildung?

3360 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht,
Praktika (in einer medizinischen Einrichtung): 960 Stunden/ 8 Wochen pro Ausbildungsjahr

Wann beginnt und endet diese Ausbildung?

Beginn: September 2010 Ende: August 2013

Kosten:

Monatlich (Schulgeld, Material, Kittelgeld): 80 €
Nach Prüfung der Einkommenssituation besteht die Möglichkeit, Schulgeldersatz über den Freistaat Sachsen zu beantagen. Wir stehen Ihnen in den Informationsveranstaltungen auch für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.


Unterrichtszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr.
Unterrichtsfreie Tage und Ferienzeiten orientieren sich nach der Regelung des Freistaates Sachsen.


Welche Zulassungsbedingungen sind gültig?

  • 10.-Klasse-Abschluss oder gleichwertiger Abschluss
  • gesundheitliche Eignung


Förderung

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei Ihrem zuständigen Arbeitsberater und / oder beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG)


Welche Prüfungen sind am Ende der Ausbildung abzulegen?

Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung nach § 63 (Schulordnung - BFSO, zuletzt geändert August 2007).
Bei Bestehen der Prüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Medizinische/r Dokumentationsassistent/in".


Zusatzqualifikation

Im Rahmen der 3-jährigen Ausbildung bieten wir zusätzlich zum Lehrplan die Zusatzqualifikation ECDL an, bei der die Schüler den Europäischen Computerführerschein ablegen können. Er ist heute in vielen Einrichtungen bereits Voraussetzung für eine Anstellung im Büro- und Verwaltungsbereich.
 

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